Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seetörns und Seepraxiskurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seetörns und Seepraxiskurse der

Firma Segelschule Prien am Chiemsee e. K. mit dem Sitz in Bruckmühl, Anschrift:

Lothar Böhm, Noderwiechs 27, 83052 Bruckmühl

1. Die Törnanmeldung ist mit dem Zugang bei der Segelschule Prien verbindlich. Die Teilnehmer*In erkennt mit der Anmeldung diese Geschäftsbedingungen an und bestätigt mit der Unterschrift deren Kenntnisnahme. Mit Zugang unserer Rechnung wird eine Anzahlung von 50% fällig. Der Restbetrag ist bis 8 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen. Ohne vollständige Begleichung des Törnpreises behalten wir uns vor, die Törnanmeldung aufzulösen und die Kunden*In mit den entsprechenden Stornogebühren zu belasten. Die Aushändigung der Törnunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.

2. Die An- und Abreise zum Ausgangs- bzw. Zielhafen obliegt der Teilnehmer*In selbst und fällt nicht in den Leistungs- und Verantwortungsbereich der Segelschule Prien.

3. Aus einer gemeinsamen Bordkasse werden die Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren und anderer aus Anlass der Reise entstehenden Auslagen von den Teilnehmern*Innen getragen. Die Höhe des Beitrages je Teilnehmer*In und Woche richtet sich nach dem Fahrtgebiet, den Umständen und der Absprache der Teilnehmer*Innen. Prüfungsgebühren sind von jeder Teilnehmer*In vor Ort oder per Überweisung an den zuständigen Prüfungsausschuss zu entrichten.

4. Jede Törnteilnehmer*In kann vor Törnbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich bei uns eingehen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich die Teilnehmer*In nicht rechtzeitig zu den, mit den Törnunterlagen bekannt gegebenen Zeiten, am jeweiligen Starthafen einfindet. Bis Törnbeginn kann die Kunde*In verlangen, dass stattdessen eine dritte Person den Törn antritt, sofern nicht besondere Gründe entgegenstehen. In diesem Fall haftet die dritte Person und die ursprüngliche Törnteilnehmer*In der Segelschule Prien als Gesamtschuldner*In für den Törnpreis und die durch den Eintritt der dritten Person entstehenden Mehrkosten. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Gebühr von € 100,- Wird keine Ersatzteilnehmer*In gestellt, belaufen sich die pauschalierten Ersatzansprüche für jede angemeldete Teilnehmer*In bis zum 30. Tag vor Törnbeginn auf 30 %; ab dem 29. Tag vor Törnbeginn auf 100% des Vertragspreises. Die Umbuchung eines Törns kann nur durch den Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss einer Anmeldung zum Praxistörn Küste / Hochsee erfolgen. Die Segelschule Prien prüft in allen Fällen – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – ob eine Kulanzlösung für die in Rechnung zu stellende Stornopauschale möglich ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

5. Die Segelschule Prien ist berechtigt, vor Beginn des Törns vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, unmöglich oder gefährdet wird. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder auch Nichterreichen der für das Führen der Yacht notwendigen Teilnehmerzahl, unvorhersehbare mangelnde Einsatzfähigkeit des vorgesehenen Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes und ähnliche schwerwiegende Gründe. Bei Rücktritt durch die Segelschule Prien erhält die Teilnehmer*In die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Die Teilnehmer*In ist Mitglied der Crew. Als solches verpflichtet sie sich, nach eigenen Kräften- und Möglichkeiten bei der Bedienung der Yacht mitzuwirken und an Bord in seemännischen, navigatorischen und sonstigen Belangen der Schiffsführung die Entscheidung der verantwortlichen Skipper*In anzuerkennen. Als Crewmitglied ist die Teilnehmer*In bei auftretenden Störungen im Törnverlauf verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

7. Für die Einhaltung der- Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen im jeweiligen Fahrtgebiet ist die Teilnehmer*In selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

8. Für die Einhaltung des vorgesehenen Zeitplanes übernimmt die Segelschule Prien bei unvorhergesehenen Ereignissen (Höhere Gewalt, Havarie, Wetter, Reparaturen etc.) keine Gewähr. Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen. Die Haftung der Segelschule Prien aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf die Höhe des zweifachen Törnpreises beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über den Rahmen der Leistungen der Kasko- und Haftpflichtversicherung für das Schiff hinausgehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

9. Die Teilnehmer*In haftet für alle von ihr am Schiff, dessen Ausrüstung oder an Dritten verursachten Schäden, soweit sie nicht durch Kasko- und Haftpflichtversicherung der Yacht gedeckt sind, jedenfalls aber bis zur Höhe des Selbstbehaltsbetrages (Kaution) im Schadensfall.

10. Es ist der Törnteilnehmer*In bekannt, dass die Durchführung von Prüfungen ausschließlich in der Verantwortung der zuständigen Verbände (DSV/DMYV) liegt und die Segelschule Prien nach Anmeldung der Teilnehmer*In bei dem zuständigen Prüfungsausschuss hierauf keinen Einfluss hat.

11. Die Teilnehmer*In erklärt ausdrücklich, dass sie 15 Minuten freischwimmen kann und dass sie nicht an ansteckenden Krankheiten leidet.

12. Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Veranstalter oder der Skipper*In aufgrund von Schäden, die der Teilnehmer*In durch die Benutzung des Schiffes oder dessen Ausrüstung entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches, fehlerhaftes Handeln der Skipper*In erkennbar ist.

13. Außerhalb dieses Vertrages sind keine Abreden getroffen worden. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Segelschule Prien. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nicht verzichtet werden.

14. Für Firmenevents gelten zusätzlich oder abweichend zu den zuvor genannten Bedingungen, die im jeweiligen Angebot und in der Auftragsbestätigung bzw. Beauftragung gesondert vereinbarten Zahlungs- und Stornovereinbarungen sowie die im Angebot und der Auftragsbestätigung geregelten und bestätigten Vereinbarungen.

15. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner