Geschäftsbedingungen für Theorie- und Praxiskurse der
Firma Segelschule Prien am Chiemsee e.K.
mit dem Sitz in Bruckmühl, Anschrift:
Lothar Böhm, Noderwiechs 27, 83052 Bruckmühl
- Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird nach Eingang bei der Segelschule Prien für die Anmeldeten verbindlich. Sollten die Angemeldeten weitere Teilnehmer*Innen anmelden, so haften diese auch für deren vertragliche Verpflichtungen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die Segelschule Prien zustande.
- Eine Crew, (Sportboot- oder Yachtbesatzung), ist eine Risikogemeinschaft jede einzelne Teilnehmer*In trägt einen Teil der Verantwortung für die Crew und das Schiff. Entsteht ein Schaden durch Zusammenspiel der gesamten Crew (Teamarbeit) oder lässt sich der Verursachende nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Verursacht eine Teilnehmer*In einen Schaden eindeutig allein, trägt diese den Schaden selbst. Das Bordrisiko trägt jede Teilnehmer*In für sich selbst, d. h. wenn jemand verletzt wird, kann Schadenersatz von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper-Bootsführer*In nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Entstehen in einem Theorie- bzw. Praxiskurs Personen- oder Sachschäden, so haftet die Segelschule Prien nur insoweit, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Sollte ein Kurs die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreichen oder die Durchführung des Kurses wegen anderer unvorhersehbarer Umstände nicht möglich sein, so behält sich die Segelschule Prien vor, den Kurs nicht durchzuführen. Einbezahlte Kursgebühren werden dann ohne Abzug zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegen die Segelschule Prien, gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehen nicht.
- Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Sie ist spätestens 30 Tage vor der ersten Kursveranstaltung zu entrichten.
- Die Theoriekursgebühren enthalten weder Lehrmaterial noch Prüfungsgebühren und auch keine Ausbildung auf dem Wasser.
- Jede Teilnehmer*In kann die verbindliche Anmeldung für einen Theoriekurs spätestens eine Woche vor der ersten Kursveranstaltung stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erklärt werden.
Ein Rücktritt von einem Praxiskurs ist möglich, wenn die Teilnehmer*In bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Kursveranstaltung den Rücktritt erklärt. Die Stornogebühr beträgt jeweils € 60,–. Bei Rücktritt ab vier Wochen bis zwei Wochen vor der Veranstaltung berechnet die Segelschule Prien 50% der Kursgebühr. 14 Tage vor Kursbeginn erlischt das Rücktrittsrecht, die Kursgebühr wird in voller Höhe fällig, es sei denn, die Teilnehmer*In benennt eine Ersatzteilnehmer*In. Bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. - Umbuchungen für die gleiche Kursart sind kostenfrei. Sie sind je nach Verfügbarkeit freier Plätze auch während eines laufenden Kurses möglich.
- Für Schäden an den Booten haftet die Verursacher*In.
- Die Boote dürfen ausschließlich mit Boots- bzw. Sportschuhen betreten werden.
- Vor dem an Bord gehen ist die Rettungsweste anzulegen, an Bord ist diese ständig zu tragen.
- Der Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, während der Lehrgänge ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen der Segellehrer*Innen ist Folge zu leisten.
- Die Teilnehmer*In meldet sich eigenständig bei den Prüfungsausschüssen (PA) des DMYV (=Deutsche Motoryachtverband) oder des DSV (=Deuscher Seglerverband) zur Prüfung an. Die vom jeweiligen PA erhobenen Gebühren, sind in den Kursgebühren der Segelschule Prien nicht enthalten und werden von der Teilnehmer*In direkt an den PA entrichtet.
- Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Für Firmenevents gelten zusätzlich oder abweichend zu den zuvor genannten Bedingungen, die im jeweiligen Angebot und in der Auftragsbestätigung bzw. Beauftragung gesondert vereinbarten Zahlungs- und Stornovereinbarungen sowie die im Angebot und der Auftragsbestätigung geregelten und bestätigten Vereinbarungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.